Was muß ich tun, um Mitglied im SV Elz zu werden?


Kinder und Jugendliche, die Mitglied im SV Elz werden wollen, können sich während des Training der einzelnen Altersgruppen direkt an die Trainerinnen oder Trainern wenden.

Bitte benutzen Sie in Zukunft nur noch den SV Elz Online - Aufnahmeantrag und beantragen Sie Ihre Mitgliedschaft digital!

Zum Aufnahmeantrag

Unseren Aufnahmeantrag per pdf-Datei werden wir in Zunkunft nur noch in Ausnahmefällen akzeptieren. Bitte geben Sie immer Ihre eMail-Adresse an. Das vereinfacht die Kommunikation erheblich, spart Ressourcen und Kosten.

Mitgliedsbeitrag

Die Beiträge stellen sich wie folgt dar:

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 84,- €/jährlich
  • Erwachsene (aktiv): 120,- €/jährlich
  • Passive Mitglieder (kein Wettkampfsport): 50,- €/jährlich
  • Familienbeitrag (Eltern und/oder alle Kinder bis 18 Jahre): 156,- €/jährlich

Der Familienbeitrag beinhaltet die Eltern (maximal zwei Personen) sowie eine unbegrenzte Anzahl von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs.

Der Verein erhebt eine einmalige Anmeldegebühr von 5,00 €.

Arbeitsstunden

Jedes aktive Mitglied, welches das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist dazu verpflichtet Arbeitsstunden zu leisten. Dies gilt ab dem Kalenderjahr, in dem das Mitglied das 16. Lebensjahr vollendet.

In diesem Jahr müssen keine Pflichtarbeitsstunden der aktiven Mitglieder geleistet werden.

Allgemeines zu den Arbeitsstunden des SV Elz

Nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung vom 20.03.2009 gelten folgende Vorgaben:

    1. Jedes aktive Mitglied, welches das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist dazu verpflichtet Arbeitsstunden zu leisten. Dies gilt ab dem Kalenderjahr, in dem das Mitglied das 16. Lebensjahr vollendet.
    2. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, passive Mitglieder sowie Ehrenmitglieder sind hiervon ausgenommen.
    3. Die Anzahl der im aktuellen Jahr zu erbringenden Arbeitsstunden wird jeweils durch die jährliche Mitgliederversammlung festgelegt.
    4. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird zu Beginn des folgenden Kalenderjahres ein Betrag in Höhe von 15,- Euro (Beschluss Jahreshauptversammlung 2017) in Rechnung gestellt und dieser vom Beitragskonto eingezogen.
    5. Die Arbeitseinsätze, bei denen Arbeitsstunden geleistet werden können, werden auf der Website des SV Elz, im Mitgliederbereich unter der Rubrik „Arbeitstermine“ sowie durch Aushang im Vereinsheim bekannt gegeben. Datum, Uhrzeit, Art und Umfang der Tätigkeiten sowie die benötigte Anzahl von Personen, werden frühzeitig veröffentlicht.
      Die Festsetzung der notwendigen Arbeitseinsätze für das jeweilige Jahr obliegt dem Vorstand.
      Arbeitsstunden können nur im Rahmen der vom Vorstand festgesetzten Arbeitseinsätze angerechnet werden.
    6. Jedes aktive Mitglied kann sich auf der Website des SV Elz registrieren und selbst für die ausgeschriebenen Arbeitseinsätze eintragen.
    7. Hat ein Mitglied nicht die Möglichkeit, sich über die Website des SV Elz zu registrieren und für die Arbeitsstunden einzutragen, so hat es die Mitgliederverwaltung (siehe Ansprechpartner) unaufgefordert schriftlich zu informieren. In diesem Fall werden die durch das Mitglied geplanten Arbeitsstunden durch den Administrator gebucht.
    8. Die Anzahl der bereits geleisteten sowie noch ausstehenden Arbeitsstunden kann von jedem Mitglied monatsaktuell auf der Website des SV Elz, im Mitgliederbereich, eingesehen werden.
    9. Die Stundenübersicht sowie die Eintragungen zu den jeweiligen Arbeitseinsätzen können aus Datenschutzgründen nur von registrierten Mitgliedern eingesehen werden.
    10. Der Vorstand behält es sich vor, jederzeit Änderungen an den ausgeschriebenen Arbeitseinsätzen vorzunehmen.

Änderungen Ihrer Daten

Sie können ab sofort Ihre Mitgliedsdaten mit unserem Partner easyVerein selbst verwalten. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen den persönlichen Zugang einrichten und die Zugangsdaten übermitteln können. Bitte informieren Sie uns dazu telefonisch, per eMail oder schriftlich.

SV Elz Online Mitgliederverwaltung - Login

Wir werden die Mitgliederverwaltung Schritt für Schritt digitalisieren, um einen noch besseren Datenschutz gewährleisten zu können.

Die Änderungen Ihre Mitgliedsdaten (Anschrift, Bankverbindung, ...) können wir auch weiterhin für Sie übernehmen.

Was muß ich tun, um meine Mitgliedschaft beim SV Elz zu kündigen?

Gemäß der Gesetzteänderung zu fairen Verbraucherverträgen können Sie Ihre Mitgliedschaft direkt online im Mitgliederbereich kündigen. Bitte melden Sie sich dazu mit Ihren Daten in der Mitgliederverwaltung an.

SV Elz Online Mitgliederverwaltung - Login

Sie können folgendes Formular ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und postalisch oder mittels eMail an die unten aufgeführte Adresse schicken.

Mitgliedskündigung als pdf-Datei zum herunterladen.

Eine Mitgliedskündigung ist nur mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Jahresende möglich und muss online, schriftlich oder elektronisch (per eMail) an die Mitgliederverwaltung (siehe unten) gerichtet werden.

Ansprechpartner

Mitgliederverwaltung SV Elz
Klaus Sommer
Freiherr-vom-Stein Straße 17
65604 Elz

Tel.: 06431 955906
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.