Organisation
- Details
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1. Vorsitzender
Werner Weiße
eMail:
2. Vorsitzender
Sascha Schüren
eMail:
1. Kassierer
Kim Schmitt
eMail:
2. Kassiererin
Julian Reichwein
eMail:
1. Schriftführerin
Sarah Konhäuser
eMail:
2. Schriftführerin
Elena Immel
eMail:
Abteilungsleitung Bewirtung
Cristiano Barbosa Da Silva
eMail:
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Gregor Minnig
eMail:
Abteilungsleitung Bau
Stephan Dietz
eMail:
Beisitzer im Vorstand
Holger Scharbach, Timo Schlag
eMail:
Mitgliederverwaltung
Klaus Sommer, Freiherr-vom-Stein Straße 17, 65604 Elz, Tel.: 06431 955906
eMail:
Abteilungsleitung Seniorenfußball
Robin Jeuck,
Andreas Schenk, Am Schönstein 23, 65604 Elz, Tel.: 06431/58 00 08, Mobil: +49 (0) 175 6911375
eMail:
Abteilungsleitung Jugendfußball
Mario Schüren, Ahlbacher Weg 1, 65604 Elz, Tel.: 06431/580877, Mobil: +49 (0) 177 3396912
Peter Zimmer, Nassauischer Ring 6, 65604 Elz
eMail:
Abteilungsleitung Royal Ballett
Lea Schüren
eMail:
Abteilungsleitung Gardetanz
Angelina Hejny, Dehrnerstraße 14, 65554 Limburg Ahlbach, Mobil.: +49 (0) 171 8372943
eMail:
Abteilungsleitung AH
Markus Frink, Jörgen Müller, Stefan Theis
eMail:
Abteilungsleitung Freizeitsport
Gregor Minnig
eMail:
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus: 1. und 2. Vorsitzender, 1. Kassierer und 1. Schriftführerin
Der Vorstand im Sinne des BGB ist: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender und 1. Kassierer. Hier von sind jeweils zwei gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt.
Satzung
Unser Satzung (Stand 2022) steht Ihnen als pdf-Datei zur Verfügung.
Der SV Elz unterstützt und freut sich über neue Schiedsrichter
Die Jugend des SV Elz wächst stetig und sogleich müssen daher auch mehr Schiedsrichter für den SV Elz gemeldet werden. Aufgrund dessen wird hier nun an jedes Mitglied, sowie jeden der es werden möchte, appelliert, sich mit dem Gedanken auseinander zu setzen, eventuell Schiedsrichter zu werden. Die Tätigkeit als Schiedsrichter stellt auch eine lukrative Option zu einem gesuchten Ferienjob, der das ganze Jahr über betrieben werden kann, dar. Sowohl von Schülern als auch Studenten. Erwachsene sind hiervon keinesfalls ausgeschlossen.
Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit hegen, so kontaktieren Sie uns einfach.
Vorteile
- Aufwandsentschädigung pro Spiel zwischen 8 Euro (Schülerspiele), 50 € (Oberliga) und 3.068 € (Bundesliga)
- kostenloser Zutritt zu jedem Fußballspiel einschließlich Bundesligaspielen
- Ausrüstungsgegenstände (Schiedsrichtertrikot, Hose, Fußballschuhe,..) werden vom Verein bezahlt
- Fahrtkostenentschädigung
Voraussetzungen
Mindestalter 12 Jahre, zudem Mitglied in einem Verein, Interesse am Fußball, Einsatzbereitschaft für jährlich mind. 15 Spielleitungen und Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen an mindestens fünf Terminen pro Jahr.
Ausbildung
Je nach Kreis und Bezirk ca. 30 Unterrichtsstunden im Zeitraum von drei bis zwölf Ausbildungstagen – innerhalb von ein bis zwei Wochen. Dabei wird in die Grundzüge der Fußballregeln eingeführt.
Prüfung
Schriftliche (Beantwortung von Regelfragen) und auch körperliche Prüfung (z.B. 1.300-Meter- Lauf in sechs Minuten).
Einsätze
Nach der Prüfung je nach Alter im Junioren- und auch schon im Seniorenbereich, beginnend in den unteren Spielklassen. Hierbei erfolgt möglichst eine Betreuung durch einen erfahrenen Kollegen („Paten“).
Aufstieg
Bei Eignung können ggf. auf Kreisebene zwei Klassen in einem Jahr übersprungen werden. Ab der Bezirksliga benötigt jeder pro Spielklasse grundsätzlich eine Saison. Die Eignung für die höhere Spielklasse wird durch Schiedsrichter-Beobachter festgestellt.
Finanzen
Die Sportkleidung wird i.d.R. vom Verein gestellt. Die Fahrtkosten zu den Spielleitungen werden ersetzt, daneben gibt es abhängig von der Spielklasse Aufwandsentschädigungen zwischen 8 Euro (Schülerspiele), 50 € (Oberliga) und 3.068 € (Bundesliga). Anmeldungen: Über den Verein, bei der örtlichen Schiedsrichtervereinigung oder Infos beim Hessischen Fußball-Verband.
Kontaktadresse
Hessischer Fußball-Verband, Abt. Schiedsrichter,
Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt
Internet:
www.hfv-online.de Rubrik: Schiedsrichter
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Was muß ich tun, um Mitglied im SV Elz zu werden?
Kinder und Jugendliche, die Mitglied im SV Elz werden wollen, können sich während des Training der einzelnen Altersgruppen direkt an die Trainerinnen oder Trainern wenden.
Bitte benutzen Sie in Zukunft nur noch den SV Elz Online - Aufnahmeantrag und beantragen Sie Ihre Mitgliedschaft digital!
Unseren Aufnahmeantrag per pdf-Datei werden wir in Zunkunft nur noch in Ausnahmefällen akzeptieren. Bitte geben Sie immer Ihre eMail-Adresse an. Das vereinfacht die Kommunikation erheblich, spart Ressourcen und Kosten.
Mitgliedsbeitrag
Die Beiträge stellen sich wie folgt dar:
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 84,- €/jährlich
- Erwachsene (aktiv): 120,- €/jährlich
- Passive Mitglieder (kein Wettkampfsport): 50,- €/jährlich
- Familienbeitrag (Eltern und/oder alle Kinder bis 18 Jahre): 156,- €/jährlich
Der Familienbeitrag beinhaltet die Eltern (maximal zwei Personen) sowie eine unbegrenzte Anzahl von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs.
Der Verein erhebt eine einmalige Anmeldegebühr von 5,00 €.
Arbeitsstunden
Jedes aktive Mitglied, welches das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist dazu verpflichtet Arbeitsstunden zu leisten. Dies gilt ab dem Kalenderjahr, in dem das Mitglied das 16. Lebensjahr vollendet.
In diesem Jahr müssen keine Pflichtarbeitsstunden der aktiven Mitglieder geleistet werden.
Allgemeines zu den Arbeitsstunden des SV Elz
Nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung vom 20.03.2009 gelten folgende Vorgaben:
- Jedes aktive Mitglied, welches das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist dazu verpflichtet Arbeitsstunden zu leisten. Dies gilt ab dem Kalenderjahr, in dem das Mitglied das 16. Lebensjahr vollendet.
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, passive Mitglieder sowie Ehrenmitglieder sind hiervon ausgenommen.
- Die Anzahl der im aktuellen Jahr zu erbringenden Arbeitsstunden wird jeweils durch die jährliche Mitgliederversammlung festgelegt.
- Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird zu Beginn des folgenden Kalenderjahres ein Betrag in Höhe von 15,- Euro (Beschluss Jahreshauptversammlung 2017) in Rechnung gestellt und dieser vom Beitragskonto eingezogen.
- Die Arbeitseinsätze, bei denen Arbeitsstunden geleistet werden können, werden auf der Website des SV Elz, im Mitgliederbereich unter der Rubrik „Arbeitstermine“ sowie durch Aushang im Vereinsheim bekannt gegeben. Datum, Uhrzeit, Art und Umfang der Tätigkeiten sowie die benötigte Anzahl von Personen, werden frühzeitig veröffentlicht.
Die Festsetzung der notwendigen Arbeitseinsätze für das jeweilige Jahr obliegt dem Vorstand.
Arbeitsstunden können nur im Rahmen der vom Vorstand festgesetzten Arbeitseinsätze angerechnet werden. - Jedes aktive Mitglied kann sich auf der Website des SV Elz registrieren und selbst für die ausgeschriebenen Arbeitseinsätze eintragen.
- Hat ein Mitglied nicht die Möglichkeit, sich über die Website des SV Elz zu registrieren und für die Arbeitsstunden einzutragen, so hat es die Mitgliederverwaltung (siehe Ansprechpartner) unaufgefordert schriftlich zu informieren. In diesem Fall werden die durch das Mitglied geplanten Arbeitsstunden durch den Administrator gebucht.
- Die Anzahl der bereits geleisteten sowie noch ausstehenden Arbeitsstunden kann von jedem Mitglied monatsaktuell auf der Website des SV Elz, im Mitgliederbereich, eingesehen werden.
- Die Stundenübersicht sowie die Eintragungen zu den jeweiligen Arbeitseinsätzen können aus Datenschutzgründen nur von registrierten Mitgliedern eingesehen werden.
- Der Vorstand behält es sich vor, jederzeit Änderungen an den ausgeschriebenen Arbeitseinsätzen vorzunehmen.
Änderungen Ihrer Daten
Sie können ab sofort Ihre Mitgliedsdaten mit unserem Partner easyVerein selbst verwalten. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen den persönlichen Zugang einrichten und die Zugangsdaten übermitteln können. Bitte informieren Sie uns dazu telefonisch, per eMail oder schriftlich.
SV Elz Online Mitgliederverwaltung - Login
Wir werden die Mitgliederverwaltung Schritt für Schritt digitalisieren, um einen noch besseren Datenschutz gewährleisten zu können.
Die Änderungen Ihre Mitgliedsdaten (Anschrift, Bankverbindung, ...) können wir auch weiterhin für Sie übernehmen.
Was muß ich tun, um meine Mitgliedschaft beim SV Elz zu kündigen?
Gemäß der Gesetzteänderung zu fairen Verbraucherverträgen können Sie Ihre Mitgliedschaft direkt online im Mitgliederbereich kündigen. Bitte melden Sie sich dazu mit Ihren Daten in der Mitgliederverwaltung an.
SV Elz Online Mitgliederverwaltung - Login
Sie können folgendes Formular ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und postalisch oder mittels eMail an die unten aufgeführte Adresse schicken.
Mitgliedskündigung als pdf-Datei zum herunterladen.
Eine Mitgliedskündigung ist nur mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Jahresende möglich und muss online, schriftlich oder elektronisch (per eMail) an die Mitgliederverwaltung (siehe unten) gerichtet werden.
Ansprechpartner
Mitgliederverwaltung SV Elz
Klaus Sommer
Freiherr-vom-Stein Straße 17
65604 Elz
Tel.: 06431 955906
eMail:
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Vermietung
Die Räumlichkeiten im Vereinsheim können gemietet werden, wenn es Spielbetrieb, Trainingszeiten und die Organisation zulassen.
Mehr Information finden Sie im diesem Vertrag, den Sie gerne herunterladen können.
Ansprechpartner
Abteilung Bewirtung SV Elz
eMail:
Bewirtung während der Heimspiele und den Trainingszeiten
Eine Anleitung und Informationen zu Aufgaben für die Bewirtung findet Ihr auf den Infos zum Bewirtungsdienst, die gerne heruntergeladen werden können.